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Entdeckerpass.

Die Gommer Gästekarte.

Herzlich Willkommen im Goms

Entdeckerpass - die Gommer Gästekarte

Wir freuen uns, dich als unseren Gast begrüssen zu dürfen. 

Hinweis zur Gästekarte: Das Angebot wir auf den 1. Mai 2024 eingestellt. Die bestehenden Angebote können bis dahin weiter genutzt werden. 

So erhältst du deinen Entdeckerpass

Den Entdeckerpass erhältst du für die Dauer deines Aufenthalts bei uns im Goms. Ausgestellt wird er jeweils von deinem Gastgeber oder von deiner Gastgeberin. Wenn Schwierigkeiten auftreten, stehen euch die Touristinfos natürlich gerne zur Verfügung. Der Entdeckerpass ist persönlich und nicht übertragbar und muss bei Gebrauch unaufgefordert vorgewiesen werden.

Es gibt drei Möglichkeiten den Entdeckerpass auszustellen

  1. Versand eines Print@home-Entdeckerpasses als PDF-Anhang per E-Mail
  2. Online-Entdeckerpass, die über einen Link auf dem Smartphone aufgerufen werden kann, Versand per E-Mail
  3. Online-Entdeckerpass und Wallet-Entdeckerpass zum Speichern auf dem Handy, Versand per E-Mail

Ermässi­gungen in der Region

Mit dem Entdeckerpass profitierst du auch von diversen Vergünstungen in den Regionen Brig - Belalp - Aletsch.

 

 

 

Kurtaxen in den Gemeinden Obergoms und Goms

  • Erwachsene (ab 16 Jahre): CHF 3.00 pro Nacht
  • Kinder und Jugendliche (ab 6 bis 16 Jahre): CHF 1.50 pro Nacht
  • Kinder (bis 6 Jahre): kostenlos

Die Angaben gelten für Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Maiensässe, Gruppenunterkünfte sowie Campings.

Was ist die Kurtaxe? Auf welcher Basis wird sie erhoben?
In Artikel 19 wird der Kurtaxenansatz umschrieben.

Art. 19 Ansatz
1 Der Kurtaxenansatz trägt der Ausstattung des Ferienortes, der Beherbergungsform und der geographischen Lage der Unterkunft Rechnung. Er kann je nach Saison variieren.
2 Der Kurtaxenansatz wird anhand der verursachten Kosten der Dienstleistungen berechnet, für welche diese Einnahmen gemäss Artikel 22 eingesetzt werden können.

 

Wofür wir die Kurtaxe eingesetzt?
Im Artikel 22 wird die Verwendung der Kurtaxen-Einnahmen im Detail umschrieben. Der Artikel 22 lautet im Detail wie folgt:

Art. 22 Verwendung
1 Der Kurtaxenertrag wird im Interesse der Unterworfenen verwendet.
2 Er dient namentlich zur Finanzierung von:
a) dem Betrieb eines Informations- und Reservationsdienstes;
b) der Animation am Ort;
c) der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen.

Damit ist klar, dass die Kurtaxe nicht in irgendeiner Form verwendet werden darf. Der Gemeinderat hat die Oberaufsicht, dass die Umsetzung dieses Artikels eingehalten wird.

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